Unzureichende Überschussbeteiligung 

Lebensversicherung immer noch weit verbreitet

Der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung ist für viele Bürger noch immer eine beliebte Form der Alterversorgung. Insgesamt gibt es in Deutschland 90 Millionen Verträge. Allein im Jahr 2004 haben die Versicherer 11,8 Millionen Verträge verkauft, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 37 Prozent.

Diese Steigerung ist vor allem auf Panikreaktionen der Verbraucher wegen der seit dem 1.1.2005 geltenden Ertragsbesteuerung von Lebensversicherungen zurückzuführen. Die Erträge von Kapitallebensversicherungen (= Auszahlungsbetrag - eingezahltes Kapital) sind seit diesem Datum steuerpflichtig. Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, sind nur 50 Prozent der Erträge zu versteuern.

Nach dem schnellen Abschluss stellten viele Verbraucher fest, dass man zwar der Steuerfalle entkommen war, die Police aber nicht die erhoffte Rendite versprach. Die Hoffnung der Versicherten, am Ende der Laufzeit doch noch etwas mehr von den Assekuranzen zu bekommen, wurde kürzlich vom Bundesverfassungsgericht genährt (Urteile vom 26.07.2005, Az.: 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95). Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Versicherte angemessen am Überschuss, der durch seine Beitragszahlungen erwirtschaftet wurde, zu beteiligen ist.

Überschussbeteiligung ja, aber unzureichend

Versicherungsunternehmen legen bereits beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung die garantierte Einmalauszahlung oder Rente fest, die nach Ablauf der Laufzeit ausgezahlt wird. In die Kalkulation der Auszahlungssumme fließen die Abschluss- und Verwaltungskosten, die statistischen Lebenserwartung des Versicherten und ein von der Finanzaufsicht vorgegebener Rechnungszins ein. Wenn der Versicherer nun mit weniger Aufwand wirtschaftet und am Kapitalmarkt höhere Erträge erzielt werden oder die Sterblichkeitsentwicklung günstiger verläuft, entstehen Überschüsse. Diese müssen nach den gesetzlichen Vorschriften zu mindestens 90 Prozent an die Versicherten ausgeschüttet werden.

Dabei erfahren die Versicherten jedoch nicht, in welcher Höhe welche Kosten für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrages und des Versicherungsrisikos anfallen. Ebenso werden oft die von den Versicherern gebildeten stillen Reserven bei der Überschussberechnung nicht berücksichtigt. Diese entstehen, wenn der Wert von Kapitalanlagen steigt (Marktpreis), in der Bilanz des Versicherers aber nur die Werte ausgewiesen werden, zu dem die Vermögensgegenstände einst erworben wurden (Buchpreis). Darüber hinaus haben die Unternehmen ihre Überschüsse durch diverse Querverrechnungen klein gerechnet.

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