Butterbrot und Kaviar – ein Gespräch mit proConcept Teil 2 

Welche Probleme kommunizieren die Verbraucher am Häufigsten?

Ein Verbrauchern der sein Geld zur Altersvorsorge in einer Lebens­ver­sicherung anlegt, tut dies in vollstem Vertrauen auf die Seriosität des Ver­sicherungsunternehmens und erwartet das dieses ihm bei Laufzeitende eine gute Rendite auszahlt. Bei den meisten Ver­sicherungs­nehmern ist die Enttäuschung recht groß wenn schlussendlich lediglich die garantierte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Häufig entspricht diese bei ordentlichem Ablauf des Vertrages nach 30 Jahren gerade einmal den eingezahlten Beiträgen.

Allerdings ist es ja so, dass mehr als 70 Prozent aller Versicherungsnehmer ihren Vertrag vorzeitig beenden und überhaupt nicht in den Genuss von Ablaufleistungen kommen - insofern sind die häufigste Beschwerden, die uns erreichen jene, bei denen die Versicherungskunden einen viel zu niedrigen Rückkaufswert erhalten. In diesem Zusammenhang ist es beispielsweise äußerst merkwürdig, dass der BGH im letzten Jahr einen Mindestrückkaufswert festgelegt hat und nunmehr die Verbraucherschutz­zentrale Hamburg eine Sammelklage gegen die Allianz führt, in der es konkret darum geht, herauszufinden, wie die Allianz diesen berechnet hat. In diesem Verfahren musste der Branchenriese mittlerweile schon viermal (!) Auskunft erteilen und nachregulieren – mindestens noch einmal weitere 50 Prozent des ursprünglich ausgezahlten Rückkaufswertes. Und das Verfahren ist noch nicht beendet – bleibt abzuwarten, was da noch kommt.

Es ist schon traurig, wenn die Versicherungen ihre Kunden mit Butterbroten abspeisen, während sie sich selbst Kaviar gönnen.

Wie können Verbraucher mit Ihnen in Kontakt treten?

Da gibt es viele Möglichkeiten. Die einfachste ist natürlich, uns über unsere Hotline zu erreichen: 0345 - 47 224 3000 oder per E-Mail unter info@proconcept.ag beziehungsweise info@lv-doktor.de.

Darüber hinaus können Verbraucher unter www.rueckkaufswertrechner.de nachrechnen, wie viel Geld ihnen bei der Kündigung ihres Vertrages zusteht beziehungsweise, ob sie bei Kündigung ihres Vertrages tatsächlich die Summe erhalten haben, die ihnen zusteht und direkt von der Seite aus mit uns in Kontakt treten.

Hilfreiche Verbrauchertipps und Entwicklungen in der Lebensversicherungs­branche postet das Maskottchen der proConcept – Flitzi– auch regelmäßig bei Facebook unter dem Profil "Geldfliege". Auch über diesen Kanal können uns interessierte und betroffene Verbraucher natürlich jederzeit gern kontaktieren.

Wie viel kostet Ihre Hilfe?

Im Rahmen des Rechtsschutzmodells – mit dem wir für unsere Kunden schnelle und umfängliche Erfolge innerhalb von Einzelverfahren erzielen – wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 99 Euro berechnet. Diese wird vom auszuzahlenden Rückkaufswert abgezogen, so dass der Kunde keine zusätzliche Zahlung tätigen muss. Im Gegenzug dazu erhält er eine umfangreiche Rundum-Betreuung und muss sich um nichts mehr kümmern. Sobald der Versicherungsvertrag an uns übersendet und der jeweilige Netzwerkanwalt das Mandat aufgenommen hat, leitet dieser alle nötigen Schritte ein und setzt sich mit der Versicherungsgesellschaft auseinander. Meist kommt der Rückkaufswert dann sehr schnell und die Versicherung möchte den fehlenden Betrag nicht erstatten. Mittlerweile ist es allerdings so, dass wir häufig unverzüglich nach Klageeinreichung ein Vergleichs­angebot erhalten oder der Versicherer den Kundenanspruch auf Erstattung aller eingezahlten Beiträge nebst angemessener Verzinsung anerkennt und auszahlt. Dies macht in den meisten Fällen noch einmal einen Betrag in Höhe des Rückkaufswertes aus. Von diesem so erzielten Mehrerlös erhalten wir je nach gewähltem Modell noch eine Erfolgsbeteiligung.

Sie haben jüngst die Wiederaufnahme des Prozesses Endress gegen die Allianz gefeiert. Fassen Sie doch kurz für unsere Leser zusammen, um was sich der Prozess dreht.

Herr Endress war mit seinem von der Allianz ermittelten Rückkaufswert – zu Recht - unzufrieden und hat sich deshalb hilfesuchend an LV-Doktor gewendet. Wir beauftragten daraufhin einen Anwalt und klagten die berechtigten Forderungen von Herrn Endress vor Gericht ein. Aufgrund einer nicht erfolgten Widerrufsbelehrung entschied der BGH, dass der Kunde berechtigt von seinem Vertrag zurücktreten kann und Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher einbezahlter Beiträge nebst Nutzungsent­schädigung (Zinsen) hat.

Dasselbe gilt selbstverständlich auch für alle anderen Versicherungsnehmer, die bei Vertragsschluss nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Allerdings – wie könnte es auch anders sein – vertreten die Versicherungsgesellschaften natürlich die Auffassung, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen korrekt seien. Um das Gegenteil zu beweisen und diese Rechtsfrage abschließend zu klären, sind natürlich auch hier Verbraucherschutzprofis – unsere Netzwerk-Rechtsanwälte – gefragt. Wir haben hierzu zahlreiche Verfahren zu nahezu allen verwendeten Widerrufsbelehrungen am BGH anhängig.

Wie rechnen Sie sich Ihre Chancen bei dem Wiederaufnahmeprozess aus?

Wenn man es so betrachtet, haben wir bereits gewonnen, denn Endress bekommt alle eingezahlten Beiträge zurück und erhält auch alle vom Versicherer gezogenen Nutzungen ausgekehrt. Das OLG Stuttgart muss nun lediglich klären, wie hoch diese Nutzungen (Zinsansprüche) sind. Dazu muss der Versicherer weitreichende Auskünfte erteilen, gegen die sich die Unternehmen im Regelfall natürlich wehren. Dann wird eine branchen­übliche Rendite anzusetzen sein, wie sie den Aktionären versprochen wird. Die Munich re macht beispielsweise jährlich mehr als 12 Prozent Rendite.

Unser Kunde soll sich jedoch gegebenenfalls ersparte Aufwendungen gegenrechnen lassen. Dies wäre unter Umständen angemessen, wenn er eine Lebensversicherung und damit dann theoretisch eine Todesfall­absicherung besessen hätte. Im vorliegenden Fall handelte es sich allerdings um eine Rentenversicherung. Dort ist während der Ansparphase kein Versicherungsschutz enthalten – somit gibt es auch keinen Vermögensvorteil. Das wird auch das OLG Stuttgart so entscheiden müssen; ein Abzug ist daher nicht vorzunehmen.

Halten Sie Lebensversicherung noch für ein Produkt, das für Verbraucher nützlich ist?

Jaein. Eine Risikoversicherung ist in bestimmten Fällen auf jeden Fall sinnvoll. Eine Mischpolice aus Vermögensverwaltung und Risikoschutz jedoch nur dann, wenn diese absolut transparent ist. Es muss klar sein, welche Prämienteile für die Risikoabsicherung und Kosten verbraucht werden und welcher Teil demgegenüber für die Ansparung verwendet wird. Letzterer muss dann zwingend in einem Sondervermögen geführt werden auf das der Versicherer nur unter strenger Aufsicht Zugriff hat. Das dürfte gleichsam auch Ihre Frage danach, wie die Lebensversicherung der Zukunft aussehen sollte, beantworten.



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