
Jeder Beleg sollte generell auf steuerliche Absetzbarkeit überprüft werden. Jeder Beleg, welcher steuerlich geltend gemacht werden kann, muss für das Anfertigen der Steuererklärung aufbewahrt werden. Belege, die zusammen mit der Steuererklärung eingereicht wurden sowie Steuerbescheide sollten von Privatpersonen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden. Auch deshalb, weil Steuerbescheide häufig zur Beantragung von staatlichen Leistungen benötigt werden. Vorläufige Steuerbescheide sollten unbedingt aufbewahrt werden, bis diese rechtskräftig geworden sind. Kaufbelege müssen während des gesamten Gewährleistungszeitraums aufbewahrt werden. Private Bankunterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Personen, die mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdienen, müssen Verdienstnachweise und Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren.
Handwerkerrechnungen, Belege über Baukosten und Gebäudereparaturen
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen wurden für alle Handwerkerrechnungen, Belege für einen Neubau und für sämtliche Gebäudereparaturen festgelegt. Für diese Unterlagen gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.