Eine andere Möglichkeit: den Vertrag ruhen lassen
Wer festgestellt hat, dass die Kosten für einen Wechsel zu hoch sind, kann noch eine weitere Variante überlegen: Den ungünstigen alten Vertrag ruhen lassen, und parallel dazu einen neuen besseren Vertrag abschließen. Die staatliche Förderung kann man auf den neuen Vertrag übertragen. Das lohnt dann, wenn für den alten Vertrag keine hohen laufenden Kosten anfallen (z.B. bei Banksparplänen).
Auch wer vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten ist, kann seinen Vertrag ruhen lassen. Das angesparte Kapital bleibt auch geschützt, wenn man auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angewiesen ist. Es muss als Teil der Altersvorsorge nicht erst aufgebraucht werden, bevor Sozialleistungen beansprucht werden dürfen.
Keine Förderung bei ruhendem Vertrag
Solange der Vertrag ruht, besteht allerdings kein Anspruch auf staatliche Förderung. Außerdem werden die Leistungen in der Auszahlungszeit entsprechend niedriger ausfallen, obwohl eventuelle Gebühren auch während der Ruhephase verlangt werden. Wer befürchtet, einmal eine solche Ruhephase zu brauchen, sollte daher bereits beim Abschluss auf niedrige laufende Kosten achten.
Löst man den Vertrag dagegen vollständig auf, ohne das bereits gesparte Geld in einen neuen Riester-Vertrag umzuschichten, muss man die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das gilt unabhängig von der Anlageform und der verbleibenden Vertragslaufzeit.
(Stand: Juni 2008)
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