Die private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung (PRV) gewinnt im Bereich der Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Sie dient dem Zweck die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente zu schließen und ist die wichtigste Ergänzung zur staatlichen Rente. Zudem wird sie in bestimmten Formen durch den Gesetzgeber gefördert (Riester-Förderung). Die wichtigsten sind private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Investmentfonds. Die private Rentenversicherung ist für alle Personen, die über ein eigenes Einkommen verfügen, empfehlenswert. Dennoch sollten Sie für den Vorsorgeaufbau nicht älter als 50 Jahre sein.
Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich im Grunde um einen langfristigen Sparvertrag und sie ist ähnlich einer Kapital-Lebensversicherung aufgebaut, nur dass der Todesfallschutz entfällt. Angehörige erhalten im Todesfall allerdings nur die eingezahlten Beträge und möglicherweise eine geringe Verzinsung. Ohne den Hinterbliebenenschutz entfällt die meistens geforderte Gesundheitsprüfung. Bei der Privatvorsorge wird am Ende der angesparte Betrag (die Versicherungssumme) mit Zins und Zinseszins (der Überschussbeteiligung) als eine monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt.
Anstatt einer Rentenzahlung können Sie auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen. Bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2005 geschlossen werden, sind einmalige Kapitalauszahlungen steuerpflichtig. Hierbei wird so genannte Ertragsanteil versteuert, dessen Höhe vom Renteneintrittsalter abhängt. Teilweise profitiert die private Rentenversicherung von der neuen Gesetzgebung. Sie kann zumindest zum Teil vererbt werden und Beiträge bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro sind als Sonderausgaben absetzbar.
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