Die Mietkautionsbürgschaft ist eine interessante Alternative für alle Mieter. Im Banktip Ratgeber Mietkautionsbürgschaft finden Verbraucher wertvolle Informationen zu Funktionsweise, Beantragung, Kosten und rechtlichen Gesichtspunkten.
Die Mietkautionsbürgschaft – Eine Einführung
In der Regel verlangen Vermieter bei einer Neuvermietung eine Mietkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten. Wenn Mieter finanziell nicht auf Rosen gebettet sind, kann das bei einem Umzug oftmals dazu führen, dass Mieter einen teuren Dispo- oder Ratenkredit aufnehmen, um die Kaution aufbringen zu können. Um hohe Dispozinsen zu vermeiden, können Verbraucher nun die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen. Dieses Modell bieten sowohl Banken als auch Versicherungen für Mieter an. Deshalb unterscheidet man zwischen "Bankbürgschaft" beziehungsweise "Mietaval" (Kautionsbürgschaft einer Bank) und "Kautionsversicherung" (Kautionsbürgschaft einer Versicherung). Die Beiträge bei der Kautionsversicherung sind höher, gleichzeitig sind die Bonitätsanforderungen geringer als bei einer Bankbürgschaft. In beiden Fällen bezahlt der Mieter die Bank oder Versicherung und diese bürgt für die Kaution. Mit der Mietkaution kann der Vermieter den Betrag auch für Renovierungsarbeiten verwenden. Wenn der Vermieter Geld für die Sanierung der vom Mieter beschädigten Wohnung benötigt, bekommt er das Geld von der Versicherung beziehungsweise von der Bank ausgehändigt.
Anbieter
Verschiedene Anbieter haben eine Mietkautionsbürgschaft in ihrem Programm. Zu den bekanntesten Anbietern zählen die Moneyfix Mietkaution der Deutschen Kautionskasse (DKK), kautionsfrei.de von plusPorta und die Mietkautionsversicherung des Deutschen Mietkautionsbundes. Die diversen Angebote an Mietkautionsbürgschaften sprechen sowohl private als auch gewerbliche Mieter an. Auch Studenten finden für ihre Bedürfnisse bei den Anbietern spezielle Offerten.
Mietkaution beantragen
Die Anträge für die Mietkautionsbürgschaften können Verbraucher meist schnell und einfach online erledigen. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage. Eine Einreichung schriftlicher Unterlagen ist bei manchen Anbietern nicht zwingend notwendig. Die Bonitätsprüfung schließt unter anderem auch eine Schufa-Anfrage mit ein. Verbraucher müssen zudem den Nachweis eines regelmäßigen Gehaltseingangs erbringen.
Kosten der Mietkautionsbürgschaft
Die Kosten der Kautionsbürgschaft hängen vom jeweiligen Anbieter ab und setzen sich aus Bearbeitungsgebühren und einem Zinsanteil der Kautionssumme zusammen, der meist zwischen 3,5 Prozent und 5,5 Prozent liegt. Die Kosten bei gewerblichen Mietkautionsversicherungen liegen je nach Anbieter bei etwa 4 Prozent der Kautionssumme jährlich. Die Mietkautionsbürgschaft ist unbefristet und kann jederzeit fristlos gekündigt werden.
Für welche Mieter ist die Mietkautionsbürgschaft interessant?
Die Mietkautionsbürgschaft schont den Geldbeutel der Mieter mehr als eine Barkaution, die mit einem Kredit finanziert werden muss. Deshalb ist die Kautionsbürgschaft eine sinnvolle Alternative für Verbraucher, die bei einem Wohnungswechsel ihre Ersparnisse bereits anderweitig aufgebraucht haben und nun keinen teuren Kleinkredit für die Kaution aufnehmen möchten. Auch für Selbstständige und Existenzgründer kann eine Mietkautionsversicherung durchaus interessant werden. Der Betrag der Mietkautionsbürgschaft wird im Gegensatz zum "Mietaval" nicht auf die Kreditlinie des Kreditnehmers angerechnet und kann so von Gewerbetreibenden für betriebliche Investitionen genutzt werden. Außerdem kann der Beitrag von der Steuer abgesetzt werden.
Rechtliche Hinweise zur Mietkautionsbürgschaft
Für eine Mietkautionsbürgschaft müssen Verbraucher in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters einholen, da der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Barkaution hat. Ohne das Einverständnis des Vermieters ist eine Mietkautionsbürgschaft unwirksam. Wurde die Kautionsbürgschaft schon zuvor ausgestellt, kann der Mieter diese innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Der Mieter haftet bei einer Mietbürgschaft höchstens für eine Summe in Höhe von drei Nettokaltmieten. Das geht aus dem Mietrecht (§551 BGB) hervor, wo Höhe und Anlage der Mietsicherheit festgelegt sind. Eine Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nicht immer automatisch mit dem Auszug des Mieters. Voraussetzung für eine Rückzahlung ist, dass keine Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag bestehen. Die Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen sollte der Mieter also bezahlt haben. In der Mietwohnung beziehungsweise dem gemieteten Haus sollten desweiteren keine Schäden vorhanden sein. Stehen Mietzahlungen aus oder weist das Mietobjekt gravierende Mängel auf, die von einer normalen Abnutzung stark abweichen, darf der Vermieter das Kautionsgeld oder zumindest einen Teil davon einbehalten.
Sprengt die Mietkaution das Budget der Verbraucher, kann die Mietbürgschaft schnell Abhilfe verschaffen. Mit Hilfe eines unkomplizierten Antrags ist die Mietbürgschaft schon in wenigen Tagen abgeschlossen. Die Mietkautionsbürgschaft ist damit sowohl für private als auch für gewerbliche Mieter eine interessante Alternative, die in vielen Fällen eine flexiblere und günstigere Lösung als die übliche Barkaution darstellt. Anstatt Bargeld bekommt der Vermieter vom Mieter eine Bürgschaft. Auch die Vermieter profitieren von der Mietkaution, da bei Problemen die Bank oder die Versicherung als Bürge einspringt und der Vermieter dadurch nicht auf eventuellen Kosten sitzen bleiben muss.
Unter Mietkautionsbuergschaft.de erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
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