Wenn die Bank das Konto verweigert 

Ohne ein Girokonto zu leben ist fast unmöglich. Schließlich laufen alltägliche Geldgeschäfte darüber ab – Gehalt und Mieten, Steuerrück­zahlung und Überweisungen. Doch immer wieder gibt es Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos – Die Kreditinstitute verweigern es einfach.

So geschehen auch bei einem Banktip-Leser. Der Verbraucher ist selbstständig und wollte ein Konto bei der Sparkasse Ucker-Randow in Mecklenburg-Vorpommern eröffnen. Dies wurde ihm jedoch verweigert. Die Begründung? Es fehle ein regelmäßiger Gehaltseingang. Doch dies widerspricht der Verpflichtungserklärung der Sparkassen vom Oktober 2012. Darin geht es darum, jedem Bürger ein Konto zu eröffnen – zumindest auf Guthabenbasis.

Auf Nachfrage von Banktip bestätigte die Sparkasse, dass auch sie dieser Verpflichtung nachkomme. Es kann sich der Sparkasse nach, in dem vom Leser geschilderten Fall nur um ein Missverständnis handeln. Die Sparkasse verweist dabei auch auf die eigene Erklärung zum Bürgerkonto.

Außerdem frage die Sparkasse bei der Eröffnung eines Kontos überhaupt nicht nach einem regelmäßigen Einkommen. Auch deshalb geht das Kreditinstitut von einem Missverständnis aus.

Laut der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern gab es zuletzt 2011 und 2012 eine Häufung von Beschwerden über verwehrte Kontoeröffnung.

Trotz dieser Aussagen: Der Kunde wählte inzwischen ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut. Keine ungewöhnliche Reaktion auf einen solchen Fall. Doch wie können sich Verbraucher helfen, wenn ihnen eine Bank oder Sparkasse die Eröffnung eines Girokontos verweigert? Egal ob es sich um ein Missverständnis oder Geschäftspolitik handelt? Denn nicht in jedem kleinen Dorf ist die Auswahl der Kreditinstitute so groß, dass sich Verbraucher ohne Probleme der Konkurrenz zuwenden können.

Eine mögliche Anlaufstelle ist der Ombudsmann. Ombudsleute sind für die Schlichtungsverfahren von Kreditinstituten und Versicherungen zuständig. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Sie können außerdem immer noch vor Gericht ziehen, wenn sie mit einer Entscheidung der Ombudsleute unzufrieden sind.

Die Verbraucher schildern ihren Fall der Beschwerdestelle schriftlich. Sie entscheidet danach über die Zulässigkeit der Beschwerde und holt eine Stellungnahme des Institutes ein. Wenn hier nicht bereits eine Einigung erfolgt, geht der Fall an den Ombudsmann. Dieser muss schließlich darüber entscheiden.

Der Ombudsmann hilft nicht nur den Kunden von Kreditinstituten. Bei der Verweigerung eines Girokontos ist er auch Ansprechpartner für Nichtkunden. Hier die Kontaktdaten der zuständigen Ombudsleute:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

Verband der Privaten Bausparkasse
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Schellingstraße 4
10785 Berlin

Ombudsmann beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstr. 47
10117 Berlin


Aber nicht nur die Ombudsleute können den Verbrauchern helfen. Auch Verbraucherorganisationen und Verbraucherportale können Verbraucher bei der Bewältigung der Probleme unterstützen. Banktip ist an den Geschichten und Problemen der Leser interessiert.

Wenden Sie sich an die Redaktion, wenn Sie auf Probleme mit Kreditinstituten und Versicherern stoßen. Wir sind immer bereits, uns um eine Lösung zu bemühen!

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