Einbruch und Versicherung 


Verbraucher und ihr Heim sind keine unzertrennliche Einheit. Doch wenn die Mieter oder Besitzer nicht anwesend sind, steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Einbruch. Wie sollten sich Verbraucher in einem solchen Fall verhalten? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?


Die Zahl der Einbrüche steigt. Das zeigen auch Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV). Seit 2009 gibt es immer mehr Einbrüche. Jörg von Fürstenwerth vom GDV sagt darüber: "Zu oft finden Einbrecher nur wenig gesicherte Wohnungen und Häuser." Banktip gab deshalb bereits Tipps, wie sich Verbraucher vor Einbrüchen schützen können.

Doch wer hilft, wenn es zu einem Einbruch kommt? Was ist zu tun? Wenn ein Versicherter vor der aufgebrochenen Wohnungstür steht, sollte er zuerst die Polizei rufen. Am besten die Verbraucher warten vor der Tür auf die Beamten, nicht im Haus oder in der Wohnung. Wer sein Heim betritt, sollte nichts verändern.

Hausratversicherung deckt Schäden beim Einbruch


Die Hausratversicherung greift beim Einbruch. Allerdings gilt dies nur beim Einbruchdiebstahl. Dieser definiert sich vor allem dadurch, dass es Einbruchsspuren gibt. Dazu gehören zum Beispiel ein aufgebrochenes Schloss oder ein zerstörtes Fenster. Der sogenannte einfache Diebstahl ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Bei einfachem Diebstahl geht es um den Diebstahl von ungesicherten Gegenständen, die ohne ein gewaltsames Eindringen erreichbar sind.

Über die Hausratversicherung können die Verbraucher bewegliches Eigentum versichern. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Kleidung und Geschirr. In den meisten Fällen ist auch das Eigentum im eigenen Keller oder in der eigenen Garage mitversichert. Über eine Erweiterung namens Außenversicherung kann das Eigentum auch auf Reisen geschützt werden, zum Beispiel wenn der Laptop oder die Kamera aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wird. Die Außenversicherung ist oft zeitlich auf drei bis sechs Monate begrenzt.

Die Hausratversicherung erstattet Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände. Dabei handelt es sich nicht immer um den Kaufpreis für das verlorene oder zerstörte Habe. Die Versicherung zahlt für den Kauf eines gleichwertigen Gegenstandes. Sie deckt außerdem die Reparaturkosten für Einbruchschäden. Die Hausratversicherung kommt außerdem für die Wertminderung von beschädigten aber noch brauchbaren Gegenständen auf.

Wichtig: Wertgegenstände können nur im begrenzten Maße über die Hausratversicherung versichert werden. Wenn sie in den Schutz aufgenommen werden sollen, müssen die Versicherten dies mit dem Anbieter absprechen. Dieser lässt die Gegenstände schätzen und informiert über nötige Sicherungsmaßnahmen. Auch Bargeld fällt nur begrenzt unter den Versicherungsschutz. Die Grenze hängt hier vom Versicherer ab.

Fünf Punkte die Verbraucher beachten müssen


Der Versicherte sollte jedoch einige Dinge beachten, damit die Hausratversicherung für den Schaden aufkommt.

1) Der Versicherte sollte nach dem Einbruch Strafanzeige bei der Polizei stellen. Der Versicherte gibt eine Stehlgutliste an die Versicherung und die Polizei. Darin beschreiben die Opfer des Einbruchs, was gestohlen wurde. Die Stehlgutliste muss samt Aktenzeichen für die Strafanzeige an die Versicherung gehen. Dabei sollte nicht viel Zeit zwischen Anzeige bei der Polizei und Meldung bei der Versicherung liegen.

2) Ein Sachverständiger der Versicherung wird die Einbruchschäden begutachten. Der Versicherte kann zuvor bereits Türen oder Fenster reparieren. Allerdings sollte er die entsprechenden Nachweise, wie zum Beispiel Rechnungen, behalten. Der Schaden sollte vor nötigen Reparaturen dokumentiert werden. Außerdem sollten die Versicherten sich auch bei diesen Reparaturen vorher beim Versicherer informieren, ob er die Kosten trägt.

3) Die Verbraucher sollten den versicherten Besitz dokumentieren können. Dazu gehören Kaufbelege und Fotos. Wichtig hier: Die Versicherungssumme sollte den Wert des Hausrats abdecken. In den meisten Fällen erfolgt die Einschätzung pauschal über die Quadratmeterzahl der Wohnung. Allerdings kann sich die Versicherungssumme auch aus den einzelnen Wert des Hausrats zusammensetzen. Bei der Pauschalversicherung ist es wichtig zu kontrollieren, ob besonders teure Gegenstände in der richtigen Höhe mitversichert sind. Wenn die Versicherungssumme unter dem Wert des Hausrats liegt, so zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht den gesamten Schadensersatz. Deshalb ist es auch wichtig nach größeren Anschaffungen zu kontrollieren, ob die Versicherungssumme noch dem Wert des Hausrats entspricht.

4) Der Versicherte muss die Versicherung über eine Gefahrenerhöhung informieren. Dazu gehören zum Beispiel ein Baugerüst oder eine mehrmonatige Abwesenheit.

5) Wenn der Versicherte grob fahrlässig handelt – also zum Beispiel das Fenster angekippt lässt – so kann die Versicherung die Leistung reduzieren oder ganz streichen. Nur der Ausschluss des Einwands der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag kann hier helfen.

Fazit: Die Hausratversicherung ist kein Schutz gegen einen Einbruch. Das liegt in der Verantwortung des Versicherten. Sie kann jedoch helfen, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen nicht gereicht haben und es zum Einbruch kam.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen