Zu den Sonderausgaben zählen Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Sonderausgaben mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast. Die Sonderausgaben sind auf Seite 3 des Hauptvordrucks einzutragen. Näheres erklärt unser Ratgeber Sonderausgaben.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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