Betreuung der Arbeitslosen: Agenturen für Arbeit 


Hartz IV- die Regelungen im Überblick

Betreuung der Arbeitslosen: Agenturen für Arbeit

Als zentrale Anlaufstelle für Betreuung und Vermittlung wurden so genannte Jobcenter eingeführt, in denen alle Empfänger/innen des neuen ALG II betreut werden.

Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen Ihnen bei der Arbeitssuche helfen. Dazu bekommen Sie konkrete Jobangebote, auf die Sie sich dann bewerben müssen. In der Regel müssen Sie darüber hinaus aber auch selbst nach Stellen suchen. Das sollten Sie vor allem dann tun, wenn Sie befürchten müssen, in Arbeitsverhältnisse vermittelt zu werden, die nicht Ihrer Qualifikation oder Ihren Neigungen entsprechen. Dazu sind die Vermittlungspersonen in der Regel berechtigt (siehe Zumutbarkeit). Die Vermittelnden müssen aber Ihre familienspezifischen Lebensverhältnisse berücksichtigen, etwa wenn Sie Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Als ALG-II-Beziehende haben Sie Anspruch auf Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, die Ihre Erwerbsfähigkeit "erhalten, verbessern oder wieder herstellen". Das gilt besonders dann, wenn Sie keinen Schulabschluss oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Was genau Sie tun müssen und was Sie von Ihrem Jobcenter erwarten dürfen, vereinbaren Sie mit Ihrem "persönlichen Ansprechpartner" in der so genannten "Eingliederungsvereinbarung". Darin wird festgeschrieben:

  • welche Leistungen Sie zur Eingliederung in Arbeit erhalten,
  • welche Bemühungen Sie in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form Sie diese Bemühungen nachzuweisen haben
  • welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, Sie beantragen können oder müssen
  • unter Umständen auch Leistungen für die Menschen, mit denen Sie in Bedarfsgemeinschaft leben. Diese sind hierbei zu beteiligen.

Wenn es sich um Bildungsmaßnahmen handelt, können Sie unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn Sie die Maßnahme nicht zu Ende führen.

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Wenn Sie danach immer noch ALG-II-berechtigt sind, folgt eine neue Vereinbarung, die auf den bisherigen Erfahrungen aufbauen soll.

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