Steuertipps für Freiberufler und Selbständige: Betriebsausgaben
Reisekostennachweis bei betrieblichen Fahrten mit privaten Pkw
Oft genug kommt es vor, dass man als Gewerbetreibender oder Freiberufler seinen privaten, oder den privaten Pkw seines Ehegatten für betriebliche Fahrten nutzt. Dann empfiehlt sich ein Reisekostennachweis.
Sei es aus Gründen der Bequemlichkeit oder weil der Geschäftswagen gerade in der Werkstatt ist: Manchmal muss der Unternehmer auch auf sein Privatauto zurückgreifen Fehlt es bei diesen Fahrten an einem besonderen Nachweis bzgl. der Verwendung, fallen diese Fahrten steuerlich unter den Tisch.
Tipp: Führen Sie einen Reisekostennachweis. In den darin enthaltenen Abrechnungsformularen findet sich eine gesonderte Spalte für betriebliche Fahrten mit dem privaten Pkw. Bei diesen Fahrten können 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
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