Steuertipps für Freiberufler und Selbständige:
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Angaben zum Skontoabzug in Rechnungen
Zum 1. Januar 2004 wurden die Anforderungen an den Ausweis in Rechnungsbelegen hinsichtlich der Umsatzsteuer erheblich erweitert.
Unter anderem musste auf der Rechnung nach § 14 IV Nr. 7 UStG jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts enthalten sein, soweit sie nicht bereits im Entgelt (= Netto-Rechnungsbetrag) enthalten ist.
Bisher wurde diesbezüglich vom Finanzamt die Ansicht vertreten, dass bei einem gewährten Skontoabzug die entsprechend verringerte Netto-Bemessungsgrundlage und der hierauf entfallende Steuerbetrag gesondert ausgewiesen werden musste.
In einer aktuellen Verfügung vom 12. Juli 2004 (Az. S 7280 - 177/St 43) hat die Oberfinanzdirektion Nürnberg jedoch klar gestellt, dass es nunmehr auch weiterhin ausreichend ist, wenn in der Rechnung lediglich die Skontovereinbarung angegeben ist, wie z.B. 2 % Skonto, bei Zahlung bis...
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