Steuertipps für Freiberufler und Selbständige: Gewerbesteuer
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
Gewerbesteuer muss nur gezahlt werden, wenn der Steuerpflichtige nicht Freiberufler oder Land- und Forstwirt ist.
Tipp: Legen Sie dem Finanzamt überzeugend dar, dass Ihre Tätigkeit einer dieser Gruppen zuzuordnen ist. Nach mehreren Urteilen von Finanzgerichten und des BFH ist dies anerkannt für Hebammen, Heilmasseure und KfZ-Sachverständige, deren Gutachtertätigkeit mathematisch-technische Kenntnisse voraussetzt, wie sie üblicherweise nur durch Berufsausbildung als Ingenieur erlangt werden können.
Aber Vorsicht: Durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer kann es dazu kommen, dass Sie mit Gewerbesteuerpflicht insgesamt weniger Steuern bezahlen als ohne, da die Steuerentlastung bei der Einkommensteuer die Gewerbesteuer überkompensieren kann.
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