Steuertipps für Freiberufler und Selbständige: Gewerbesteuer
Eine Betriebsaufteilung hilft, Gewerbesteuer zu sparen
Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb für sich zur Gewerbesteuer heranzuziehen, unabhängig davon, ob die Betriebe in der gleichen Gemeinde liegen. Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro für jeden einzelnen Betrieb fällt keine Gewerbesteuer an (sog. Gewerbesteuer - Freibetrag).
Tipp: Dieser Freibetrag kann auch öfter in Anspruch genommen werden. Dafür ist es notwendig, einen Betrieb zu trennen. Dabei dürfen beide nicht wesensverwandt bleiben. Jedoch ist auch bei gleichartigen Betrieben von zwei getrennten Gewerbebetrieben auszugehen, wenn eine getrennte Personalpolitik, getrennte Warenbestellung und insbesondere eine getrennte Buchführung erfolgt. Unbedingt erforderlich ist eine räumliche Trennung.
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