Steuertipps: Sonderausgaben
Steuervergünstigungen für alte und gebrauchte Kleidung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Steuerermäßigung für die Abgabe sogenannter Sachwerte, worunter z.B. auch gebrauchte Kleidungsstücke fallen, zu erhalten. Das ist dann der Fall, wenn sie als Spenden abzugsfähig sind.
Tipp: Suchen Sie sich für ihre alten Sachen den richtigen Empfänger. Geben Sie ihre alten und gebrauchten Sachen, seien es Kleidungsstücke oder z.B. Möbel nicht einfach an eine Straßensammlung, sondern eher an eine gemeinnützige Organisation, die berechtigt ist, eine Spendenquittung über die Gabe auszustellen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil vom 23. Mai 1989 - BStB1 1989 II S. 879) sind Sachwerte als Spenden absetzbar, da sie einen Sachwert haben. Das zeige sich an Hand der vielen existierenden Secondhand-Läden. Bezüglich des Wertes der Sachwerte liegt die Beweislast jedoch beim Steuerzahler. Dieser nachzukommen ist insofern einfach, dass auf der Spendenbescheinigung nicht nur der Marktwert der Sachspende anzugeben ist, sondern auch die für die Schätzung des Marktwerts maßgebenden Faktoren, wie z.B. der Neupreis, der Zeitraum zwischen Anschaffung und Weggabe und der Erhaltungszustand.
Noch einfacher ist es jedoch, die alten Sachen an einen Secondhand-Shop zu verkaufen und anschließend den Erlös an eine gemeinnützige Organisation gegen eine Spendenquittung weiterzuleiten.
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