Allgemeine Steuertipps
Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen
In Deutschland ist etwa jeder siebte Steuerbescheid falsch (Wirtschaftsmagazin Capital nach einem bundesweiten Test aller 572 Finanzämter). Laut Bund der Steuerzahler ist sogar jeder dritte Steuerbescheid falsch. Daher sollte jeder Bescheid genau geprüft werden und Einspruch eingelegt werden, wenn man mit der Festsetzung durch das Finanzamt nicht einverstanden ist. Besonders in den folgenden Fällen wird zum Einspruch geraten:
• | Das Finanzamt hat aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen anerkannt. |
• | Freibeträge wurden nicht berücksichtigt, weil die Voraussetzungen dafür angeblich nicht erfüllt sind. |
• | Es wurden bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt und Sie wissen nicht warum, weil sich aus den Erläuterungen des Steuerbescheids dazu nichts ergibt. |
• | Ihnen fällt erst jetzt auf, dass Sie bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung vergessen haben. Oder: Ein Beleg war verschwunden und taucht erst später wieder auf. |
Tipp: Hier gibt es Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die sogenannte Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beginnt am Tag nach der Zustellung des Steuerbescheids. Für den Zugang des Bescheids gilt die Vermutung, dass dieser binnen drei Tagen erfolgt. Diese Frist verlängert sich, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, auf den nächsten Werktag.