Allgemeine Steuertipps
Eindeutige Rechnungen erleichtern die steuerliche Geltendmachung
Eine steuerliche Geltendmachung von neuangeschafften Wirtschaftsgütern ist nur möglich, wenn diese Güter beruflich oder betrieblich genutzt werden. So sollten Sie bei der Anschaffung darauf achten, dass diese Absicht bereits auf der Rechnung zu erkennen ist. Lässt der Wortlaut der Rechnung schon einen privaten Gebrauch vermuten, wird es schwierig, die Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Ein multimediatauglicher mp3-Player z.B. muss nicht zwangsläufig als solcher auf der Rechnung erscheinen - denn ebenso handelt es sich dabei um einen mobilen Wechseldatenträger, der zur beruflichen Datenspeicherung unerlässlich ist. Auch handelt es sich bei (Fach)Zeitschriften nicht um privates Lesevergnügen, sondern um wichtige Fachliteratur.
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