Einkommensteuerrichtlinien (EStR)
Die Einkommensteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen jedoch sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren und es zu einer einheitlichen Anwendung des Steuerrechts kommt. Damit sollen unbillige Härten und Ungleichbehandlungen vermieden werden und die Verwaltung vereinfacht werden. Über die eintretende Selbstbindung der Verwaltung entfalten sie erhebliche Außenwirkung.
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