Steuerkalender: Wissenswertes zur Versicherungssteuer
Der Versicherungsteuer, die zu den Verkehrsteuern gehört, unterliegt die Zahlung von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge). Ob das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag oder auf sonstige Weise (z. B. durch Gesetz) zustande gekommen ist, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind aber u. a. alle gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Der Steuersatz beträgt 16 Prozent, bei der Feuerversicherung und bei der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 11 Prozent, bei der Gebäudeversicherung mit Feueranteil 14,75 Prozent, bei der Hausratversicherung mit Feueranteil 15 Prozent, bei der Seeschiffskaskoversicherung 2 Prozent und bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,2 Prozent des Versicherungsentgelts. Bei der Hagelversicherung beträgt sie 0,2 vom Tausend der Versicherungssumme.
zurück zum Steuerkalender
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr