Steuerkalender: Wissenswertes zur Einkommensteuer
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen. Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z.B. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer Zinsabschlag) erhoben.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte
1. | aus Land-und Forstwirtschaft, |
2. | aus Gewerbebetrieb, |
3. | aus selbstständiger Arbeit, |
4. | aus nichtselbstständiger Arbeit, |
5. | aus Kapitalvermögen, |
6. | aus Vermietung und Verpachtung sowie |
7. | die sonstigen in § 22 EStG genannten Einkünfte (z.B.Einkünfte aus einer mit dem Ertragsanteil zu erfassenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften). |
Die Einkommensteuer richtet sich nach Ihren Einkünften abzüglich privater Versicherungen sowie den persönlichen Freibeträgen (z.B. für Alleinerziehende mit Kindern) und dem Familienstand.
Als Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter einer Personengesellschaft haben Sie entweder Einkünfte aus einem Gewerbetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Die ist der Gewinn, den Sie aus der Einnahme-Überschussrechnung oder der Bilanzierung ermitteln. Er errechnet sich durch Abzug der Ausgaben von den Einnahmen.
Als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstand einer AG beziehen Sie Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus Ihren Geschäftsanteilen. Diese zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die zu 50 Prozent versteuert werden. Die Anrechnung der Körperschaftsteuer entfällt. Außerdem beziehen Sie als Geschäftsführer oder Vorstand ein Gehalt, das Sie wie bisher versteuern.
Steuerjahr | Freibetrag | Eingangssteuersatz | Spitzensteuersatz |
2003/2004 | 7.427 Euro (L) 14.854 Euro (V) | 17,0% | 47,0% für Einkünfte ab 52.293 Euro (L) 104.586 Euro (V) |
2005 | 7.664 Euro (L) 15.328 Euro (V) | 15,0% | 42,0% für Einkünfte ab 52.152 Euro (L) 104.304 Euro (V) |
Ledige (=L) / Verheiratete (=V)
Für Gewerbetreibende, die im Gegensatz zu den Freiberuflern mit Gewerbesteuer belastet sind, verringert sich die Einkommensteuer durch eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer.
Vorauszahlung: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen Sie vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Die Termine finden Sie im Steuerkalender. Im ersten Jahr Ihrer Selbstständigkeit geht das Finanzamt von Ihren Angaben über den erwarteten Gewinn in Ihrer Finanzplanung aus. Sie können beim Finanzamt Widerspruch einlegen, wenn sich Ihre Gewinnerwartungen reduzieren sollten.
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