Ein separat angemieteter Pkw-Stellplatz kann über die Werbungskosten abgesetzt werden. An dieses Bundesfinanzhof Urteil erinnert der Versicherer ARAG (VI R 50/11).
Ein Arbeitnehmer machte vergeblich die Kosten für Unterkunft und Pkw-Stellplatz am Arbeitsort in seiner Einkommensteuererklärung gelten. Dabei ging es um die doppelte Haushaltsführung.
Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, dass notwendige Mehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen sind. Laut ARAG gilt dies auch für einen Pkw-Stellplatz, wenn dieser zum Beispiel zum Schutz notwendig sei.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
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