Zweiter PKV-Stellplatz ist absetzbar 

Ein separat angemieteter Pkw-Stellplatz kann über die Werbungskosten abgesetzt werden. An dieses Bundesfinanzhof Urteil erinnert der Versicherer ARAG (VI R 50/11).

Ein Arbeitnehmer machte vergeblich die Kosten für Unterkunft und Pkw-Stellplatz am Arbeitsort in seiner Einkommensteuererklärung gelten. Dabei ging es um die doppelte Haushaltsführung.

Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, dass notwendige Mehr­auf­wendungen bei der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen sind. Laut ARAG gilt dies auch für einen Pkw-Stellplatz, wenn dieser zum Beispiel zum Schutz notwendig sei.