Verliert ein Kurzarbeiter seinen Job, muss er nicht mit Einbußen beim Arbeitslosengeld rechnen. Das berichtet die Online-Ausgabe der "Rheinischen Post". Bei einem späteren Bezug von Elterngeld kann es allerdings zu Kürzungen kommen, da bei der Berechnung des Elterngeldes das vorherige Nettoeinkommen berücksichtigt wird.
Das Kurzarbeitergeld ist wie viele Sozialleistungen steuerfrei. Jedoch greift durch die zusätzlichen Zahlungen ein erhöhter Steuersatz für das übrige, steuerpflichtige Einkommen, schreibt die "Rheinische Post". Vom Kurzarbeitergeld wird aber keine Lohnsteuer abgezogen, so dass bei der Steuererklärung für das Jahr mit der Kurzarbeit mit einer geringeren Steuererstattung oder gar einer Nachzahlung zu rechnen ist.
Das Kurzarbeitergeld ist eine "Lohnersatzleistung". Es wird von der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber überwiesen, der es mit dem verminderten Lohn an die betroffenen Mitarbeiter auszahlt. Es beträgt 60 Prozent des durch die Kurzarbeit weggefallenen Nettolohns. Einen erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Leistungsempfänger mit Kindern.
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