Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen Verfassungsbeschwerden zu Regelungen aus dem Alterseinkünftegesetz vor. Das meldet der Steuerfachverlag Haufe. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass nach dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 die Rente in vollem Umfang besteuert wird, Beiträge zur Altersvorsorge aber nur begrenzt absetzbar sind.
Als Konsequenz müssten viele Arbeitnehmer Renteneinnahmen versteuern, die auf einem bereits versteuerten Einkommen beruhten. Gegen diese Doppelbesteuerung richten sich die Verfassungsbeschwerden. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe die beschränkte steuerliche Abziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung in mehreren Urteilen für verfassungsgemäß erklärt.
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