Vereine müssen Steuererklärungen abgeben. Der Oberfinanzdirektion Koblenz zufolge verschicken die Finanzämter nun entsprechende Aufforderungen.
Wenn die Arbeit von Vereinen oder Organisationen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, dann können sie von der Körperschaft-und Gewerbesteuer befreit werden. Finanzämter kontrollieren regelmäßig, ob dies immer noch der Fall ist.
Alle drei Jahre fordern sie die Vereine auf, eine Steuerklärung abzugeben. Dieser Prüfungszeitraum ist nicht bei allen Vereinen identisch. Der Aufforderung durch das Finanzamt liegen nicht die nötigen Formulare bei.
Laut der Oberfinanzdirektion können diese im Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen heruntergeladen werden. Auch die elektronische Übermittelung über ELSTER ist möglich.
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