Die Jahressteuerbescheinigung müssten viele Anleger bereits erhalten haben. Bis Ende Mai muss die Steuererklärung fertig ausgefüllt beim Finanzamt liegen. Eine Pflicht, die keiner gerne erfüllt. Eigentlich ist es gar nicht so schwer, die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Mit ein paar Tipps und Tricks ist das Thema erledigt.
Freistellungsantrag einrichten
Anleger müssen nicht ab dem ersten Euro auf ihre Kapitaleinkünfte Steuern zahlen. Bei der zuständigen Bank kann ein Freistellungsantrag erteilt werden, der sogenannte Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt derzeit 801 Euro im Jahr (Ehepaare 1.602 Euro). Wenn die Kapitaleinkünfte den Betrag übersteigen, muss der Anleger jeden weiteren Euro beim Finanzamt versteuern. Der Freibetrag kann bei einem Finanzinstitut geltend gemacht, aber auch auf mehrere Banken verteilt werden. Der Antrag gilt dann für alle Geldanlagen bei der jeweiligen Bank.
Jahresbescheinigung anfragen
Die Banken bieten auch eine gute Hilfestellung für die Steuererklärung. Viele Institute stellen ihren Kunden eine Jahresbescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen soll. Vorab sollten die Angaben der Bescheinigung auf Richtigkeit überprüft werden. So können Rechenfehler oder fehlende Daten ausgeschlossen werden.
KAP-Anlage: Unbedingt ausfüllen
Die Anlage KAP sollte von dem Anleger unbedingt ausgefüllt werden. In vielen Fällen reicht dies aus, um die zu viel gezahlten Steuern auf einen Schlag zurückzuholen. Wenn das Einkommen des Anlegers zu gering ist, müssen keine Steuern auf die Kapitalerträge gezahlt werden (beispielsweise bei Rentnern). Mit der Einkommensteuererklärung sollten Sie in jedem Fall eine Günstigerprüfung beantragen. Auch wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht vollständig ausgereizt ist, macht das Ausfüllen dieser Anlage Sinn.
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