Ein Treppenlift kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist die Webseite "Pflege-durch-Anghörige" von Otto Beier hin.
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen in den eigenen vier Wänden häufig einen Treppenlift. Dieser kann von der Steuer abgesetzt werden. Nach Angaben der Webseite "Pflege durch Angehörige" übernimmt zum einen die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Dazu muss jedoch eine Pflegestufe vorliegen.
Zum anderen können Betroffene die Kosten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dazu muss jedoch der Betroffene überhaupt eine Steuererklärung abgeben. Nach Angaben der Webseite haben viele Pflegebedürftige kein hohes Einkommen. Daher müssen diese oft keine Steuer zahlen. Eine steuerliche Absetzung der Kosten sei daher nicht möglich.
Lift muss medizinisch notwendig sein
Weiterhin müssen die Betroffenen nachweisen, dass der Lift medizinisch notwendig ist. Wer kein entsprechendes Attest besitzt, kann unter Umständen die Kosten nicht steuerlich geltend machen. Die Webseite "Pflege durch Angehörige" widmet sich Betroffenen im Pflegebereich. Sie richtet sich dabei an die zu pflegende Person, aber auch an die Pfleger selbst.