Studenten können die Fahrtkosten zur Uni zukünftig in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies entschied nun der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 44/10).
Bisher konnten Studenten die Fahrten zu Bildungsstätten nur mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Diese Berechnung stützt sich auf die Pendlerpauschale und entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Kosten.
Das Gericht entschied, dass für Studenten eine Hochschule nicht als dauerhafte Arbeitsstätte gilt. Insofern könne auch nicht die Pendlerpauschale als Berechnungsgrundlage dienen. Studenten können die Fahrtkosten somit in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
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