Verbraucher sollten Zinsen und Steuern pünktlich zahlen. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" weist auf mögliche Gebühren und Strafen hin.
Bei verspätet gezahlten Steuerschulden fallen Nachzahlungszinsen an. Bis zur Festsetzung der Steuerschuld muss nach Angaben von "Stiftung Warentest" jeder 0,50 Prozent pro Monat Nachzahlungszinsen zahlen. Diese fallen ab dem 16. Monat des Steuerjahres an.
Wer Steuern hinterzieht und dabei erwischt wird, zahlt Zinsen. Auf die Steuerschuld fallen pro Monat 0,50 Prozent Hinterziehungszinsen an. Diese werden mit dem fehlerhaften Steuerbescheid geltend gemacht. Die Nachzahlungszinsen werden hier von der Schuld abgezogen.
Hohe Strafen
Zudem zahlen erwischte Steuerhinterzieher eine Strafe. Diese wird meist fällig, wenn der Verbraucher mehr als 1.000 Euro hinterzogen hat. Die Höhe dieser Strafe hängt von der Höhe des Einkommens, der Höhe der Steuerschuld und dem Wohnsitz ab. Betragen die hinterzogenen Steuergelder mehr als 50.000 Euro, kommt ein zusätzlicher Zuschlag von fünf Prozent auf die fehlende Summe dazu.
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