Wenn volljährige Kinder in Ausbildung mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, verlieren Eltern den Kindergeldanspruch und alle damit zusammenhängenden Steuervorteile. Allerdings kann das Einkommen durch das Absetzen von Werbungskosten und anderen Ausgaben unter die relevante Grenze gedrückt werden.
Das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 3 K 1332/09 Kg) hat jetzt entschieden, dass sowohl Semestergebühren als auch Aufwendungen für eine private Krankenversicherung, die Eltern für ihr Kind geleistet haben, das Einkommen senken können. Betroffene Eltern sollten deshalb entsprechende Kosten geltend machen, wenn die das Einkommen unter den Höchstbetrag drücken können.
Ab dem kommenden Jahr gibt es übrigens keine Einkommensgrenze mehr, die zu einem Wegfall des Kindergeldes führen kann. (www.optimal-absichern.de)
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr