Wenn Schüler und Studenten in den Ferien bzw. Semesterferien jobben, dann muss oft gesetzliche Rentenversicherung abgeführt.
Lohnsteuer ab Monatsverdienst von 889 Euro
Ab einem Monatsverdienst über 889 Euro muss der Arbeitgeber zusätzlich zu den Sozialabgaben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ans Finanzamt abführen. Bei einem Jahresverdienst bis 11.000 Euro kann man sich die gezahlte Einkommensteuer mit der Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.
Ferien- und Freizeitjobber sollten jedoch bedenken, dass sich die Einkünfte und Bezüge auf nicht mehr als 8.004 Euro belaufen sollten, da sonst das Kindergeld gestrichen wird.
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