Gewinne bei Fernsehshows sind in manchen Fällen steuerpflichtig. Dies bestätigte das Finanzgericht Münster nun mit einem Urteil.
In dem Fall nahm der Kläger an der RTL Show "Die Farm" teil. Die Teilnehmer erhielten eine Wochenpauschale, der Gewinner erhielt zusätzlich einen Projektgewinn. Das Finanzamt sah beides als Einkünfte an.
Der Teilnehmer klagte dagegen. Er sah in dem Geld einen Gewinn ähnlich wie beim Glücksspiel. Diese Gewinne sind nicht steuerpflichtig. Das Finanzgericht entschied gegen ihn.
Bei der Wochenpauschale handele es sich um eine Gegenleistung für die ständige Anwesenheit des Klägers. Der Projektgewinn sei nicht durch Glück, sondern durch Wissen und Geschicklichkeit zustande gekommen. Allerdings können die Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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