Steuern: Urteil zur doppelten Haushaltsführung 

Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist keine Kostenbeteiligung des Partners erforderlich. Das hat das Finanzgericht Münster (AZ: 1 K 4150/08 E) entschieden.

In dem Fall hatte ein Ehepaar vor der Hochzeit im Dezember bereits in den Monaten zuvor an Wochenenden und im Urlaub in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, die ihrer beider Lebensmittelpunkt darstellte. Die Frau hatte zusätzlich am 90 Kilometer entfernten Beschäftigungsort eine Wohnung, in der sie unter der Woche lebte und die den Zweitwohnsitz darstellte.

Trotzdem wollte das Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennen, weil die Frau sich nicht finanziell an den Aufwendungen für die Wohnung ihres späteren Ehemannes beteiligt habe. Das sah das Gericht jedoch anders.

Eine Kostenbeteiligung sei nicht zwingend notwendig, die Gesamtumstände wie auch die spätere Hochzeit sprächen dafür, dass die gemeinsame Wohnung den Lebensmittelpunkt ausgemacht hat. Damit waren die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzbar.(optimal-absichern.de)