Seit Jahren schwelt der Streit um die Frage, wie die Kosten für die erste Berufsausbildung absetzbar sind. Jetzt wird der Bundesfinanzhof sich erneut mit der Frage der Absetzbarkeit befassen (AZ: VI R 8/12).
Die Finanzverwaltung will die Kosten als Sonderausgaben absetzen, der Bundesfinanzhof will sie als Werbungskosten anerkennen. Der Vorteil der richterlichen Sichtweise: Die Kosten können in die Jahre verschoben werden, in denen tatsächlich ein Einkommen erzielt wird, und dort dann Steuern senken. Mit Sonderausgaben ist das nicht möglich.
Der Bundesfinanzhof hat vor allem zwei Fragen zu klären: Ist es möglich, die Ausbildungskosten grundsätzlich vom Werbungskostenabzug auszuschließen, wie der Gesetzgeber es Ende 2011 geregelt hat? Und ist es zudem zulässig, diesen Ausschluss rückwirkend bis ins Jahr 2004 zu regeln?
Entscheidung abwarten
Betroffene sollten die Revision beim Bundesfinanzhof nutzen, um ihre Steuerbescheide hinsichtlich der Ausbildungskosten offenzuhalten. Im Falle der Änderung des Gesetzes könnten sie von einer positiven Entscheidung profitieren. (www.optimal-absichern.de)
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