Der Bund plant, die vom Hochwasser Betroffenen mit Steuererleichterungen zu unterstützen. Laut dem Bundesfinanzministerium soll so unbürokratisch geholfen werden.
Das Hochwasser in Deutschland beschädigt Häuser und Eigentum. Für die Betroffenen heißt das, dass erhebliche finanzielle Belastungen auf sie zukommen. Das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen einigten sich auf steuerliche Maßnahmen, die den Geschädigten helfen sollen.
So soll zum Beispiel die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst und fällige Steuern gestundet werden. Weiterhin ist ein Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge geplant. Weitere Erleichterung: Die Kosten für neue Kleidung und Hausrat sollen steuerlich berücksichtigt werden.
Dies sind nicht alle geplante steuerliche Hilfsmaßnahmen. Das Bundesfinanzministerium empfiehlt Verbrauchern, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzten. Bei der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sind die Gemeinden Ansprechpartner.
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