Kleinunternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, müssen zukünftig ihrer Einkommensteuererklärung auch das Formular "Anlage EÜR" hinzufügen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (AZ: X R 18/09).
Bisher konnten selbstständige Steuerzahler auf die Abgabe der "Anlage EÜR" verzichten. In dieser werden die Einnahmen den Ausgaben des Betriebes gegenüber gestellt. Das Finanzgericht Münster sah keine gesetzlichen Grundlage, die eine Einforderung der Anlage rechtfertigte (AZ: 6K2187/08). Der Bundesfinanzhof hob dieses Urteil nun in der Revision auf. Die Anforderung der "Anlage EÜR" seitens des Finanzamtes ist nun rechtmäßig.
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