Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere 550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln.
Von den nun endgültig beschlossenen 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen treten 2012 in Kraft. Zwei Regelungen aber schon für dieses Jahr. Die wichigsten Regelungen:
- Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belegesammeln sparen. Die finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt etwa 330 Millionen Euro pro Jahr.
- Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
- Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen Euro.
- Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.