Geplagte Steuerzahler sollen ab 2013 eine vorausgefüllte elektronische Steuererklärung nutzen können. Bei diesem freiwilligen und kostenlosen Angebot der Finanzverwaltung werden die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Das teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Die Software der Steuerverwaltung soll vereinheitlicht und modernisiert werden, verspricht das Bundesfinanzministerium. Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen werden dann in einer ersten Stufe bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung und eventueller Ergänzung der Angaben sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt.
Die "vorausgefüllte Steuererklärung"
- ist ein kostenloses elektronisches Serviceangebot der Finanzverwaltung, das erstmals im Laufe des Jahres 2013 allen interessierten Bürgern in einer ersten Stufe zur Verfügung gestellt wird. Steuerzahler können die vorausgefüllte Steuererklärung entweder über die Dienste der Steuerverwaltung (www.elster.de) oder mit Hilfe kommerzieller Software nutzen.
- soll das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung vereinfachen. Bei Nutzung von ElsterFormular oder des ElsterOnline-Portals können bei der Steuerverwaltung gespeicherte Informationen angezeigt werden und lassen sich nach Prüfung übernehmen. Damit verpflichtet sich der Steuerzahler nicht dazu, seine Steuererklärung elektronisch abzugeben.
- enthält bereits in der ersten Stufe folgende Informationen für die Einkommensteuererklärung: Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen. In den folgenden Stufen ist die Bereitstellung weiterer steuerlich relevanter Informationen vorgesehen.
- unterliegt dem Steuergeheimnis. Die Informationen können nur der Steuerpflichtige selbst oder ausdrücklich durch ihn autorisierte Personen - wie etwa sein Ehepartner oder sein Steuerberater - abrufen.
- ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche erreichbar. Wiederholte Abrufe der Informationen sollen laut Bundesfinanzministerium möglich sein.
Die vorausgefüllte Steuererklärung ist schon einmal für 2011 angekündigt worden. Spanien und die skandinavischen Staaten stellen ihren Bürgern schon seit Jahren vorausgefüllte Steuererklärungen zur Verfügung.