Das Bundesfinanzministerium erinnert die Steuerzahler daran, dass bis zum 31. Mai die Einkommensteuererklärung fällig wird. Nur wer seine Erklärung einem Steuerberater oder einem Steuerberatungsverein anvertraut, bekommt Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Selbstständige in Land- und Forstwirtschaft, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März 2010 hinauszögern. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Finanzämter in Einzelfällen auch längere Fristen einräumen dürfen. Diese muss der Steuerzahler jedoch beantragen und begründen.
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