Steuerbonus für LKW-Fahrer? 

Lkw-Fahrer, die in ihrem Lkw übernachten, können eventuell entgegen der Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 5 K 108/08) einen pauschalen Werbungskostenabzug von 5 Euro pro Tag für Parkgebühren und die Benutzung von Sanitäreinrichtungen geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 48/11) entschieden.

Zwar seien Übernachtungen in der Fahrerkabine nicht mit dem Übernachtungspauschbetrag im Ausland zu bewerten, man könne aber nicht vollständig von einer Berücksichtigung der Übernachtungsaufwendungen absehen. Denn typischerweise fallen bestimmte Kosten für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafgelegenheit an, die steuerlich berücksichtigt werden müssen. Jetzt muss das Finanzgericht noch einmal entscheiden. (www.optimal-absichern.de)