Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Liste mit den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht. Bei ingesamt 34 Ländern gelten neue Pauschalsätze, die ohne Nachweis steuerlich absetzbar sind.
Die Pauschalsätze für Übernachtungskosten gelten nur, wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet. Für den Werbungskostenabzug sind weiterhin die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten maßgeblich.
Eine komplette Übersicht der Pauschbeträge kann auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden. Für Länder, die in der Übersicht nicht aufgeführt sind, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
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