Steuer: Kosten für Handwerker nicht immer absetzbar 

Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann einen Teil der Lohnkosten der Handwerker von der Steuer absetzen. Jedoch ist seit 1. Januar 2011 nicht mehr jede Baumaßnahme steuerlich gefördert.

Alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird, sind nun von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ausgeschlossen worden. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Damit soll verhindert werden, dass dieselbe Maßnahme aus öffentlichen Kassen doppelt begünstigt wird.

Nicht nur KfW-Programme betroffen

Neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank betrifft die Neuregelung jetzt auch Förderprogramme wie "Altersgerecht umbauen", die Förderung energetischer Renovierung oder vergleichbare Programme der Länder oder Kommunen.

Der Ausschluss der Steuerermäßigung greift allerdings nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Darlehens bzw. tatsächlichem Erhalt eines steuerfreien Zuschusses. "Man sollte also genau abwägen, ob man mit dem Förderprogramm oder dem Steuernachlass besser fährt", empfiehlt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des VLH.

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