Immer wieder gibt es Einsprüche gegen die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer. Das Bundesministerium der Finanzen weist diese nun per Allgemeinverfügung zurück.
Einige Verbraucher wehren sich gegen die Zuteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer und de damit verbundenen Datenspeicherung per Einspruch. Das Bundesfinanzministerium weist diese nun per Allgemeinverfügung zurück.
Der Bundesfinanzhof habe bereits entschieden, dass die der Identifikationsnummer dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht widerspreche (II R 49/10). Außerdem stelle die Zuteilung keinen Verwaltungsakt dar. Damit sei ein Einspruch nicht statthaft.
Laut dem Ministerium können sich die Verbraucher trotzdem mit einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklagen gegen die Zuteilung der Identifikationsnummer wenden. Das Bundesministerium zweifelt jedoch an den Erfolg dieser Klagen.
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