Steuer-hinterziehung: Eine Selbstanzeige hilft häufig 

Bei Steuerbetrug hilft oft eine Selbstanzeige. Die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" hat dies in einem Interview mit dem Fachanwalt für Steuerrecht, Martin Wulf, nochmals herausgestellt.

Steuerbetrüger retten sich oft mit einer Selbstanzeige aus dem gesetzeswidrigen Dilemma. Dabei seien allerdings nur die letztens fünf Jahre des Verstoßes relevant, erklärt Wulf gegenüber dem "Handelsblatt". Weiterhin verweist er auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11): Ab einer Summe von 1.000.000 Millionen Euro drohe eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Aber selbst dabei gäbe es Ausnahmen.

Eine Höchstgrenze der hinterzogenen Summe gäbe es bei der Selbstanzeige nicht. Bei höheren Beträgen müsse man allerdings eine Strafe von fünf Prozent der Summe zahlen. Eine Selbstanzeige des Betroffenen hilft in der Regel bei groben Verstößen gegen das Steuerrecht. Ist der Betrug bereits durch die Behörden erkannt, hilft dies allerdings wenig. Wenn der Steuersünder trotz Selbstanzeige weiterhin bestimmte Einnahmen verschweigt, greift die Anzeige nicht. Das Gesetz zählt diese Handlungen zu den Sperrgründen.

Hausdurchsuchungen bei dem Steuerhinterzieher stellen einen Ausnahmefall dar, so der Fachanwalt. Sie kommen zum Einsatz, wenn die Selbstanzeige aus bestimmten Gründen unwirksam oder nicht vollständig war.