Steuer: Bescheinigung der Bank anfordern 

Trotz Abgeltungssteuer kann eine Jahressteuer-bescheinigung der Bank sinnvoll sein, warnt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Banken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden. Denn durch die Abgeltungssteuer sind Kapitalerträge grundsätzlich schon versteuert. Aus zwei Gründen kann es dennoch sinnvoll sein, bei der Bank eine Jahressteuerbescheinigung anzufordern:

  • Der Freistellungsautrag wurde zu niedrig beantragt. Zinseinkünfte sind nämlich grundsätzlich steuerfrei bis zu 801 Euro für einen Alleinstehenden und 1.602 Euro für Verheiratete. Diese Ansprüche kann man auch im Nachhinein geltend machen.
  • Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Auf der Anlage KAP kann durch die so genannte Günstigerprüfung die Festsetzung des persönlichen Steuersatzes für die Kapitalerträge beantragt werden.

Eine Bankbescheinigung sollte daher dann ebenso wie die Günstigerprüfung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden rund 15.000 Euro und bei Verheirateten 30.000 Euro nicht übersteigt. In diesen Fällen führt die Abgabe der Anlage KAP dazu, dass zuviel einbehaltene Einkommen- und Abgeltungssteuer zurückgeholt werden kann.