Der umstrittene Solidaritätszuschlag soll nach dem Willen des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) ab sofort nur noch unter Vorbehalt erhoben werden. Die Regelung soll rückwirkend ab 2005 gelten. Das Bundesfinanzministerium will sich darüber mit den Länderfinanzministern verständigen.
Niedersächsisches Finanzgericht hält Soli für verfassungswidrig
Hintergrund ist eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts in der vergangenen Woche. Das Gericht in Hannover hält die andauernde Erhebung des Soli für verfassungswidrig und legte das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.
Finanzministerium will Widerspruchsflut vermeiden
Schließt sich das BVerfG dem Urteil des Niedersächsichen Finanzgerichts an, erwarten die Finanzämter, dass die Steuerzahler massenhaft Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Mit der geplanten Vorbehaltsregelung will das Finanzministerium das verhindern. Steuerzahlern müssten dann nichts tun, um den gezahlten Soli zurückzuerhalten. Allerdings gilt diese Regelung nur für derzeit noch offene oder noch nicht eingereichte Steuerverfahren. Für all jene, bei denen die Steuerbescheide bis 2008 bereits bestandskräftig geworden sind, gibt es im Falle der Verfassungswidrigkeit des Soli keine nachträgliche Rückerstattung.
Bundesverfassungsgericht muss über umstrittenen Soli entscheiden
Experten erwarten, dass das BVerfG lediglich empfiehlt, den Soli neu einzuordnen. Anders als oftmals angenommen, wird der Zuschlag nicht ausschließlich für den Aufbau Ost ausgegeben, sondern für deutschlandweite Investitionen eingesetzt.
1991 wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt. Zur Zeit liegt der Zuschlag bei 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
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