Wenn die Löhne nominell steigen, aber die reale Kaufkraft sinkt, droht zusätzlich eine höhere Steuerbelastung. Darauf weist die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hin. Das liegt an den Lohnobergrenzen, die im Einkommenssteuergesetz den Steuersatz festlegen. Werden sie über längere Zeit nicht angepasst, rutschen Bürger in eine höhere Steuerklasse, obwohl sich ihr Einkommen real verringert hat.
Wenn die Lohnobergrenzen bei der Einkommenssteuer nicht angepasst werden, würde dies bis zum Jahr 2012 eine Steuermehrbelastung von 63 Mrd. Euro bedeuten, schreibt die FDP. Aus der Antwort der Bundesregierung geht aber hervor, die Steuersätze wurden durchaus an die Inflation angepasst. Für das gleiche Einkommen muss heute ein viel niedrigerer Steuersatz entrichtet werden als noch 1990.
Demnach hat ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer unter 50 Jahren mit einem Durchschnittslohn von brutto 27.161 Euro im Jahr 2007 14,1 Prozent Lohnsteuer und 0,8 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt. Damit ist sein Gesamtsteueranteil mit 14,9 Prozent zwar niedriger als 1990. Kaufkraftbereinigt ist das durchschnittliche Jahresnettoeinkommen seit 2004 gesunken, obwohl es nominell gestiegen ist. Seit 2004 sind die Steuersätze weitgehend stabil, obwohl die Inflation seither eher angezogen hat.
Bei verheirateten Steuerzahlern zeigt sich diese Tendenz noch deutlicher. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer und Alleinverdiener mit zwei Kindern habe der Abzug durch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag 2007 bei einem Durchschnittsverdienst von 27.161 Euro nur 3,5 Prozent betragen. Im Vergleich dazu seien im Jahr 1990 bei 21.479 Euro Jahresbruttoverdienst noch 6,9 Prozent abgezogen worden. Der Kaufkraftbereinigte Verlust seit 2005 betrug bei dieser Personengruppe mehr als ein Prozent jährlich.
Während der Höchstsatz bei der Einkommensteuer im Jahr 1990 noch ab einem Jahresverdienst von 61.377 Euro Jahreseinkommen fällig wurde (bei Alleinstehenden), so sank diese Grenze laut Regierung bis zum Jahr 2007 auf 52.152 Euro. Würde weiterhin ein Spitzensteuersatz von 53 Prozent für das Jahr 2007 zugrunde gelegt, läge die kaufkraftgleiche Einkommensgrenze bei 101.445 Euro. Entsprechend habe sich im Lauf der Jahre die Zahl der Spitzensteuersatz-Zahler erhöht. Im Jahr 1992 seien es noch 342.173 gewesen, im Jahr 2003 hingegen schon 804.159.