Schweiz: Abgeltungssteuer für deutsche Anleger 

Nach Willen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll die Schweiz eine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte von deutschen Anlegern einführen. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) berichtet, will Deutschland zudem die Zusammenarbeit mit der Schweiz in Finanz- und Steuerfragen vertiefen und kontinuierlich Steuerinformationen austauschen. Grundlage dafür ist das kürzlich geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Im Interview mit der "NZZ" sagte Schäuble: "Wir sollten die Menschen vor der Versuchung bewahren, sich den Steuergesetzen zu entziehen, indem sie Vermögen ins Ausland bringen, um es so einer Besteuerung zu entziehen." Künftig sollen dann Kunden mit Schweizer Konten drei Optionen haben. Erstens können sie nachweisen, dass sie mit dem deutschen Fiskus im Reinen sind oder ihnen bleibt die Möglichkeit, einen Abgeltungssteuersatz zu zahlen, der über jenem für zukünftige Erträge liegen wird, um hinterzogene Gelder der Vergangenheit zu berücksichtigen. Wenn jemand weder das eine noch das andere will, kann er drittens die Kundenbeziehung beenden.

Schwieriger sei laut Schäuble allerdings die Handhabe von schon in der Vergangenheit tätig gewordenen Steuerflüchtigen. "Wir können jene, die sich nicht gesetzestreu verhalten haben, nicht besserstellen als jene, die ihre Steuer stets ehrlich bezahlt haben", sagte Schäuble weiter. Daher müsse der Steuersatz der Abgeltungssteuer für die sogenannten Altfälle hoch genug sein, damit das Gerechtigkeitsempfinden nicht verletzt werde.

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