Das Schulessen wird ab diesem Jahr für Eltern um bis zu zehn Prozent teurer, da für ausgeteiltes Essen inzwischen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet wird. Davor galt für das Mensa-Essen in der Schule der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Politiker von Union und Grünen/Bündnis 90 verlangen eine neue Ausrichtung der Mehrwertsteuersätze (Umsatzsteuer), zumal für Fastfood-Essen weiterhin der ermäßigte Steuersatz anfällt. Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe).
Änderung stammt noch von großer Koalition
Hintergrund der nun wirksam werdenden Änderungen im Mehrwertsteuersatz für Fastfood und Schulessen ist ein siebenseitiger Erlass des Bundesfinanzministeriums zur Erhebung der Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Der neue Abgrenzungserlass zur Mehrwertsteuer stammt noch aus den Zeiten der großen Koalition vom Oktober 2008.
Ermäßigter Steuersatz soll wieder gelten
Der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer (Grüne/Bündnis 90), fordert eine Gesetzesänderung, so dass "die Mehrwertsteuer beispielsweise für Schulessen auch dann nur bei sieben Prozent liegt, wenn man das Essen nicht nur zubereitet, sondern es auch austeilt." Wenn das politische Ziel, gesundes Essen in Schulen anzubieten, von allen getragen werde, dann dürfe man jetzt nicht die Mehrwertsteuer auf dieses Angebot erhöhen, sagte Palmer.
Nur sieben Prozent auf Fastfood
Durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Fastfood zum Mitnehmen entstehe dem Fiskus, so Palmer unter Berufung auf Rechnungshof-Ermittlungen, ein Einnahmeverlust von 520 Millionen Euro jährlich. "Diesen Betrag könnten wir für die Verbilligung des Schulessens gut gebrauchen", meinte der Oberbürgermeister. Er verwies außerdem darauf, dass Studenten in Mensen, weil dies Anstalten des Öffentlichen Rechts seien, essen könnten, ohne Mehrwertsteuer entrichten zu müssen.
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