Viele Hauseigentümer beauftragen einen Winterdienst, der sich um die Schneeräumung kümmert. Doch kann man diese Arbeiten steuerlich absetzen? Das Portal "Haus & Grund" weist auf ein laufendes Verfahren hin.
In dem Fall machte ein Hauseigentümer die Kosten für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich gelten. Das Finanzamt lehnte diese Einschätzung ab. Grund dafür: Die Arbeiten fanden nicht auf dem Grundstück statt. Es handele sich um öffentliches Gelände, der Steuerabzug sei nicht möglich.
Der Eigentümer klagte dagegen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab ihm Recht (Az. 13 K 13287/10). Die Entscheidung ist nach eingelegter Revision des Finanzamtes nun beim Bundesfinanzhof anhängig (VI R 55/12). Der Bundesfinanzhof legte fest, dass Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichen als auch privaten Gelände stattfinden, aufgeteilt werden müssen.
"Haus & Grund" empfiehlt Eigentümern, die Gesamtkosten des Winterdienstes geltend zu machen. Fall das Finanzamt die Kosten nur teilweise anerkennt, sollten die Eigentümer auf das anhängige Verfahren hinweisen und Einspruch erheben als auch das Ruhen des Verfahrens beantragen.
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