Wer an Verwandte oder Partner Geld übertragen möchte, kann alle zehn Jahre den Freibetrag nutzen. Daran erinnert der Bundesverband deutscher Banken (BdB).
Bei Schenkungen und Erbschaften hält der Fiskus die Hand auf. Die Steuerpflicht tritt allerdings erst ein, wenn eine bestimmte Vermögensgrenze überschritten wurde. Dabei richtet sich dieser Freibetrag nach dem Familienverhältnis:
- Für Ehegatten oder Lebenspartner 500.000 Euro
- Für jedes Kind 400.000 Euro
- Für jedes Enkelkind 200.000 Euro
- Für Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 Euro
Die genannten Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren wieder in Anspruch genommen werden. Bei größeren Familienvermögen kann es also steuerlich sinnvoll sein, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen.